19.12.2023 – sozusagen ganz bald: Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder, Freunde und Freundinnen des Gewerbe- und Bürgervereins Schenefeld e.V.
Vor zwei Wochen erreichte Euch die
Einladung zur Mitgliederversammlung
des Gewerbe- und Bürgervereins Schenefeld
am Dienstag, den 19.12.2023 um 19.00 Uhr
Nankes Cafe, Holstenstraße 2, 25560 Schenefeld
welche wir hier noch einmal zitieren:
Liebes Mitglied,
liebe Freundinnen und Freunde des Gewerbe- und Bürgervereins Schenefeld,
hiermit laden wir herzlich zur Mitgliederversammlung 2023 unseres Gewerbe- und
Bürgervereins Schenefeld ein. Wir erbitten um ein zahlreiches Erscheinen, da der
Tagesordnungspunkt 2 von hoher Wichtigkeit für den Verein ist.
TAGESORDNUNG:
1.) Begrüßung und Grußworte
2.) Satzungsänderung:
a.§ 1 der Satzung vom 04.03.2008 lautet:
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Gewerbe- und Bürgerverein Schenefeld“. Sein Sitz ist
in 25560 Schenefeld. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 1 der Satzung wird -wie folgt- neu gefasst:
§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „ Gewerbe-und Bürgerverein Schenefeld e.V.“ Er ist im
Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist in 25560 Schenefeld. Das Geschäftsjahr
des Vereins ist das Kalenderjahr.
b.
§ 2 der Satzung vom 04.03.2008 lautet:
§ 2
Zweck des Vereins
Der Gewerbe- und Bürgerverein erstrebt den engeren Zusammenschluss aller Ein-
wohner Schenefelds im Bewusstsein, eine feste Bürgergemeinschaft zu bilden. Er
hat sich die Förderung der kommunalen, kulturellen und wirtschaftlichen Angele-
genheiten der Gemeinde Schenefeld zum Ziele gesetzt.
§ 2 der Satzung wird -wie folgt- neu gefasst:
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung sowie Kunst, Kultur und
Jugend.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung kultureller
Veranstaltungen.
Der Verein erstrebt weiter den engeren Zusammenschluss aller Einwohner
Schenefelds im Bewusstsein, eine fester Bürgergemeinschaft zu bilden. Er hat sich
die Förderung der kommunalen, kulturellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
der Gemeinde zum Ziel gesetzt.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Schenefeld zum Zwecke
der Jugendfeuerwehr, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden haben.
3.) Sonstiges
Organisatorisches: Bitte um Anmeldung
Wir bitten um Anmeldung vorrangig per Mail unter christine.boje@web.de oder bei Christine Boje,
Telefon 01704662682 bis zum 15.12.2023, damit wir die Veranstaltung besser planen können.