1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für jede Vermietung des Partyanhängers einschließlich des darin enthaltenen Inventars. Mit Abschluss einer Buchung erkennt der Mieter diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an.
2. Mietgegenstand
Der Partyanhänger wird mit folgendem Inventar vermietet:
– 8 Biertischgarnituren
– 1 Kühlschrank
– 1 Gasgrill (ohne Gasflasche)
– 4 Stehtische
– 3 Pavillons
– 1 Tresen
– 1 Partylautsprecher (muss bei Bedarf extra angefragt werden)
– 1 Kinderspieleset (muss bei Bedarf extra angefragt werden)
Das Inventar ist Bestandteil des Mietumfangs und pfleglich zu behandeln.
3. Allgemeine Nutzung
Der Partyanhänger darf ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
Der Mieter verpflichtet sich,
– den Anhänger und das Inventar sorgfältig zu behandeln,
– alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
– den Anhänger nur mit einem geeigneten Zugfahrzeug zu bewegen,
– die zulässige Anhängelast und Höchstgeschwindigkeit einzuhalten,
– den Anhänger nicht an Dritte weiterzuvermieten oder weiterzugeben.
4. Stromversorgung
Der Anhänger verfügt über einen eigenen Stromanschluss mit integrierter Sicherung.
Es dürfen ausschließlich geeignete und fachgerecht abgesicherte Stromanschlüsse verwendet werden.
Schäden, die durch unsachgemäßen Anschluss, Überlastung oder falsche Bedienung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
5. Ladungssicherung
Vor jeder Fahrt ist der gesamte Inhalt entsprechend der Einweisung und den vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten ordnungsgemäß zu sichern.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass alle Möbel und Geräte gegen Verrutschen gesichert sind,Sicherungsgurte ordnungsgemäß befestigt sind, Kühlschrank, Pavillons und sonstige lose Gegenstände gesichert sind, Türen und Klappen vollständig verschlossen sind.
Für Schäden oder Verluste infolge mangelhafter Ladungssicherung haftet ausschließlich der Mieter.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer insbesondere für
– Beschädigungen am Anhänger,
– Beschädigungen oder Verlust des Inventars,
– Schäden durch unsachgemäße Nutzung,
– Diebstahl oder Vandalismus während der Mietdauer,
– Verkehrsverstöße, Bußgelder und Gebühren,
– Schäden, die durch eine fehlerhafte Ladungssicherung entstehen.
Festgestellte Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
7. Reinigung und Rückgabe
Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Vor der Rückgabe sind
– sämtliche Abfälle zu entfernen,
– der Anhänger besenrein zu reinigen,
– der Kühlschrank zu entleeren und zu reinigen,
– der Gasgrill gründlich zu reinigen,
– das Inventar vollständig und sauber einzuräumen.
Sollten außergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen festgestellt werden, behält sich der Vermieter vor, die entstandenen Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
8. Inventar
Das Inventar wird vor und nach jeder Vermietung kontrolliert.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert in Rechnung gestellt.
9. Sicherheit
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger während der Mietdauer ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern und beim Abstellen gegen Wegrollen zu sichern.
Während der Nutzung sind alle geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: Juli 2026
